HS-Code 0703.10: Gemüse, Lauchgewächse; Zwiebeln und Schalotten, frisch oder gekühlt
Der HS-Code 0703.10 umfasst: Gemüse, Lauchgewächse; Zwiebeln und Schalotten, frisch oder gekühlt. Er ist eine Unterposition der Position 0703 in Kapitel 07.
Wo 0703.10 im Zolltarif steht
Die ersten sechs Stellen sind in jedem Land gleich, das das Harmonisierte System anwendet. Länder und Regionen fügen danach eigene Stellen an.
Kapitel
07 Genießbares Gemüse und bestimmte genießbare Wurzeln und Knollen
Position
0703Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt
Unterposition
0703.10 Gemüse, Lauchgewächse; Zwiebeln und Schalotten, frisch oder gekühlt
Weitere Unterpositionen der Position 0703
- 0703.10Gemüse, Lauchgewächse; Zwiebeln und Schalotten, frisch oder gekühltDiese Seite
- 0703.20Gemüse, Lauchgewächse; Knoblauch, frisch oder gekühlt
- 0703.90Gemüse, Lauchgewächse; Lauch und andere Arten, soweit nicht in Position 0703 genannt, frisch oder gekühlt
Wie Zolltarife 0703.10 weiter untergliedern
Nationale und regionale Tarife fügen den sechs gemeinsamen Stellen weitere an und teilen diese Unterposition in genauere Linien. Die Tabellen führen jede Linie auf, die wir für 0703.10 in dieser Sprache haben, im Wortlaut des jeweiligen Herausgebers.
| Tarif | Gilt in | Linien |
|---|---|---|
| EU Combined Nomenclature (CN8) | European Union | 3 |
| Linien insgesamt | 3 | |
EU Combined Nomenclature (CN8)
European Union — 3 Linien
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 0703 10 11 | Speisezwiebeln und Schalotten – Speisezwiebeln – für Saatzwecke (Steckzwiebeln) |
| 0703 10 19 | Speisezwiebeln und Schalotten – Speisezwiebeln – andere |
| 0703 10 90 | Speisezwiebeln und Schalotten – Schalotten |
Die Beschreibungen dienen der Orientierung, im Wortlaut der jeweiligen Herausgeber. Sie sind nicht der amtliche Rechtstext. Alle Datenquellen ansehen.
Prüfen Sie diesen Code anhand Ihrer Rechnung
Customs Declare liest Ihre Rechnung, schlägt für jede Zeile einen HS-Code vor und bereitet die Anmeldung vor. Eine Person genehmigt jede einzelne.