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Leitfäden

Wie funktioniert die Zollabfertigung in Mali?

Der malische Zoll (Direction Générale des Douanes) gibt an, dass jede in das Zollgebiet verbrachte Ware, auch zur Wiederausfuhr bestimmte, der Zollkontrolle unterliegt, ob abgabenpflichtig oder nicht. Die Abfertigung beginnt mit einer summarischen Anmeldung und endet mit einer ausführlichen Anmeldung (déclaration en détail), die in Mali im IM-Modell erfolgt. Als EDV-System nennt der malische Zoll SYDONIA World.

Drei Phasen

Der malische Zoll beschreibt die Einfuhr in drei Phasen: Gestellung beim Zoll, Überführung unter Zollaufsicht und Abfertigung. Eine summarische Anmeldung wird bei der nächsten Zollstelle abgegeben; das Seemanifest, der Frachtbrief, der Luftfrachtbrief oder das Straßentransportdokument kann als solche gelten.

In SYDONIA World erzeugt ein Klick an der Grenze das T1, das Versandpapier. Die Bestimmungszollstelle im Inland übernimmt es, wodurch das Manifest entsteht, auf dem die ausführliche Anmeldung aufbaut.

Wer anmelden darf

Nach Artikel 87 des Zollkodex darf niemand berufsmäßig für andere die Formalitäten der ausführlichen Anmeldung erledigen, der nicht als Zollagent (commissionnaire en douane agréé) zugelassen ist. Der malische Zoll gibt an, dass die Kundschaft aus zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten mit Steueridentifikationsnummer (NIF) und Händlerstatus im Import-Export besteht.

Der Anmelder ist gegenüber dem Zoll der Hauptverantwortliche für Unregelmäßigkeiten in der Anmeldung, ob absichtlich oder nicht.

Vom malischen Zoll genannte Dokumente

  • Rechnung.
  • Packliste.
  • Einfuhrabsicht (intention d'importation).
  • Transportdokument.
  • Ursprungszeugnis für Ursprungswaren.
  • Pflanzengesundheitszeugnis für Lebensmittel.
  • Sondergenehmigung für bestimmte Waren, etwa Arzneimittel.

Von der Anmeldung bis zur Freigabe

  1. Anmeldung abgeben und registrieren. Die ausführliche Anmeldung erfolgt im IM-Modell mit Zollverfahren und Begleitdokumenten. Zur Registrierung muss sie zulässig sein: zuständige Zollstelle, körperlich anwesende Ware, befugter Anmelder und rechtmäßige Form.
  2. Selektivität: grün, gelb oder rot. Nach der Registrierung läuft die Ware in den grünen Kanal (automatische Veranlagung und Freigabe), den gelben (obligatorische Dokumentenprüfung) oder den roten (obligatorische vollständige Beschau).
  3. Veranlagung und Zahlung. Ist alles in Ordnung, veranlagt der Zollbeamte die Anmeldung und stellt den Zahlschein für Zölle und Steuern aus. Die Zahlung kann bar, per Hinterlegung oder Sicherheit bei der Staatskasse erfolgen.
  4. Ware abholen. Nach der Zahlung wird der Abholschein (bon à enlever, BAE) ausgehändigt und der Beteiligte kann über die Ware verfügen.

Häufige Fragen

Kann ich die Anmeldung in Mali selbst abgeben?

Der malische Zoll gibt an, dass die ausführliche Anmeldung für andere nach Artikel 87 des Zollkodex nur ein zugelassener Zollagent abgeben darf. Klären Sie mit dem Zoll, ob für Sie ein anderer Weg gilt.

Was bedeutet IM auf einer malischen Anmeldung?

Der malische Zoll gibt an, dass die ausführliche Anmeldung im IM-Modell mit Angabe des Zollverfahrens erfolgt. Siehe unseren Leitfaden zum Code IM4 für das Modell Inlandsverbrauch.

Was sind der grüne, gelbe und rote Kanal?

Das sind die Ergebnisse der Selektivität nach der Registrierung: grün für automatische Veranlagung oder Freigabe, gelb für obligatorische Dokumentenprüfung, rot für obligatorische vollständige Beschau.

Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-10-17

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Quellen und Nachweise

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Nomenklaturen, Zolltarife und Abkommen stammen von der WZO, UN Comtrade, Eurostat, der USITC, HMRC sowie den Zollbehörden von China, Indien, den VAE, Brasilien, der Türkei, Ägypten und weiteren. Wir nennen jede Quelle und geben an, was wir geändert haben.

Alle Datenquellen und Nachweise ansehen
  • WCO
  • UN Comtrade
  • Eurostat
  • USITC
  • UK HMRC / DBT
  • State Council Tariff Commission (CN)
  • CBIC (India)
  • Dubai Customs
  • Siscomex (Brazil)
  • Resmî Gazete (Türkiye)
  • Egyptian Customs
  • ECOWAS
  • EAC
  • World Bank WITS
  • UNCTAD TRAINS
  • AfCFTA Secretariat
  • Eurasian Economic Commission
  • CEPII

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